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KAWASAKI-NEWSLETTER

12 Juni 2017 Neue Regelung für Prüfungsfahrzeuge

Das ASTRA hat entschieden und den Mindesthubraum für Prüfungsfahrzeuge aus den Anforderungen gestrichen.
Ab sofort gelten für die zur Motorradprüfung zugelassenen Fahrzeuge neue Regeln, welche wie folgt aussehen:

Kategorie A, unbeschränkt
Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mindestens 35 kW und zwei Sitzplätzen.
 
Kategorie A, beschränkt auf 35 kW
Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von höchstens 35 kW und zwei Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1.
 
Für beide Prüfungen entfällt die Forderung eines Mindesthubraums. Somit kann die Prüfung der Kategorie A, beschränkt wieder mit den beliebten Z300 / Ninja 300 absolviert werden.